Landratsamt_SW_Pressemitteilung

Gesundheitsamt Schweinfurt: Online-Hygienebelehrung ab sofort möglich

Bürgerinnen und Bürger können neues Angebot schnell und jederzeit nutzen
Landkreis Schweinfurt. Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen,
behandeln oder in den Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche
arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Bisher waren diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die
Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Schweinfurt möglich.
Online-Hygienebelehrung: Einfach, schnell und jederzeit möglich Ab sofort
können Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt ein
digitales Verfahren nutzen – schnell, einfach und jederzeit möglich. Damit
erweitert das Landratsamt Schweinfurt erneut seine digitalen Leistungen, um
Behördengänge noch einfacher zu gestalten.
Die Belehrung dauert rund 30 Minuten und wird in insgesamt sieben Sprachen
angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des
Teilnahmezertifikates. Der Gang zum Gesundheitsamt Schweinfurt entfällt
somit vollständig.
Bürgerinnen und Bürger finden alle Informationen zu diesem Thema sowie das
neue Online-Angebot auf der Website des Landratsamts unter
www.landkreis-schweinfurt.de/hygienebelehrung<http://www.landkreis-schweinfu
rt.de/hygienebelehrung>

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