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Erhebung von Grundstückspachten und Gartenpachten

Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen weist darauf hin, dass zum 01.10.2024 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden:

Grundstückspachten und Gartenpachten.

Sofern der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eine Bankvollmacht vorliegt, werden die entsprechenden Forderungen zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto abgebucht.

Besteht kein Einzugsverfahren, so sind die Pachtgelder bis spätestens 01.10.2024 auf eines der Konten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zu überweisen.